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DÜSSELDORF. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, hat die Bundesregierung die im jeweiligen Kalenderjahr geltende Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab dem Jahr 2021 gilt dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland informiert hierzu und zu allen anderen Themen der gesetzlichen Altersvorsorge und zur Rehabilitation auf www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de.
Die anregende Ausstellung “Was heißt schon alt?” ist noch bis zum 3. März 2020 im VielRespektZentrum, Rottstr. 24-26, 45127 Essen in der Zeit von 12:30 – 18:30 Uhr zu sehen. Kaffee und Kuchen gibt es dort auch. Am 27. Februar kann man die Ausstellung zusammen mit der Veranstaltung “Arbeiten neben der Rente” ab 17:30 Uhr genießen.
Nach einer neuen Studie der OECD ist die Altersarmut in Deutschland bei Frauen besonders hoch. Aufgrund von Lohnunterschieden und einem hohen Anteil von Teilzeitarbeit beträgt die Geschlechter-Rentenlücke 46%. Das ist der höchste Unterschied von allen OECD-Staaten, im Durchschnitt sind es 25%. In Dänemark sind es z.B. nur 8%.
Im Essener Lokalteil der NRZ und WAZ hat Christina Wandt die Arbeit der Initiative “Mäuse für Ältere” anschaulich beschrieben. Am Beispiel von 3 Personen wird berichtet, wie die Unterstützungs-Angebote wirken: Offener Gesprächskreis, individuelle Beratung, Jobbörse im Internet.
Die Zahlen steigen jedes Jahr – unter www.sozialpolitik-aktuell.de wurden 1,285 Mill. Menschen für 2018 als erwerbstätig aufgeführt. Das entspricht einem Prozentsatz von 7,4% der Menschen in der Altersgruppe 65 Jahre und älter. Abhängig beschäftigt sind 61%, selbständig arbeiten 39%. 2008 waren es erst 685 Tausend.

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