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Die BAGSO -Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen- weist kritisch darauf hin, dass die Corona-Krise zu Rückschlägen in der Entwicklung realistischer Altersbilder führt. Ältere werden häufig per se als Risikogruppe dargestellt. Dagegen haben differenzierte Bilder vom Alter einen positiven Einfluss auf das Selbstbild und unterstützen aktives und engagiertes Älterwerden.
17,9% der Menschen zwischen 65 und 69 Jahren waren 2019 erwerbstätig. Jetzt hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BfA in einer Studie 58-71-jähriger ermittelt, dass der Wunsch nach Beschäftigung sehr groß ist. 28% der Frauen mit einem Einkommen unter 1.000 € wünschen einen Job, finden aber keinen, bei den Männern sind es 17% in der Einkommensgruppe 1.000 – 2.500 €. Weitere interessante Ergebnisse finden Sie im Artikel (Download).
Am 2. Juli 2020 wurde der Verein “Mäuse für Ältere” von 10 Aktiven gegründet. Es gibt neuen Schwung für viele Aktivitäten! Und der Verein ist vom Finanzamt Essen als gemeinnützig anerkannt. Vor genau 6 Jahren startete die Initiative “Mäuse für Ältere” in Essen. “Mäuse für Ältere” ist jetzt auch als Wortmarke geschützt. Ab 2021 starten wir auch wieder mit Veranstaltungen – mit Corona-Vorsichtsmaßnahmen.
Es findet weiter Beratung für BürgerInnen, die neben der Rente arbeiten wollen, statt! Wenn Interesse besteht, schreiben Sie bitte eine Mail an beratung@maeusefueraeltere.de   Auch Job-Angebote gibt es weiter auf unserer Website www.mäusefürältere.de  – gerade erreichte uns die Mail einer Freiberuflerin, dass sich 12 Interessierte auf ihr Angebot für 12 Std. Buchhaltung monatlich gemeldet haben und sie froh ist, jetzt entlastet zu sein. Wann unsere Veranstaltungen wieder stattfinden können, ist noch nicht klar – für den Kalender schon mal die Termine der Gesprächskreise im 2. Halbjahr: 2020: 21. August, 25. September, 23. Oktober und 20. November.
DÜSSELDORF. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, hat die Bundesregierung die im jeweiligen Kalenderjahr geltende Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab dem Jahr 2021 gilt dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland informiert hierzu und zu allen anderen Themen der gesetzlichen Altersvorsorge und zur Rehabilitation auf www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de.

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