Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 1. Oktober auf 12 € pro Stunde erhöht. MinijobberInnen können dann 520 € monatlich verdienen. Da bei einem Minijob bis zu 14 x 520 € erlaubt sind, müssen RentnerInnen, für die eine Hinzuverdienstgrenze gilt, darauf achten, dass ab 2023 wieder maximal 6.300 € Zuverdienst möglich sind.