Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird auch im Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben. Das ist eine Reaktion auf Personalengpässe in der Corona-Pandemie. Die normale Hinzuverdienstgrenze liegt pro Kalenderjahr bei 6.300 Euro.
Ab 1.1.2022 steigt der Mindestlohn auf 9,82 Euro, ab 1.7.22 auf 10,45 Euro.